AGB

 

 

Allgemeines
Jagd-Passion tritt als Vermittler und nicht als Reiseveranstalter auf. Mit der Buchung bevollmächtigen Sie mich, einen Vertrag mit dem ungarischen Revier oder eventuell wenn nötig mit einem anderen Leistungsträger ( ung. Partnervermittlung, Hotel, Pension oder Transportunternehmen) abzuschließen.

Buchungen
Bezüglich Ihrer Buchung erstellt Jagd-Passion ( oder eine Partnervermittlung ) einen Jagdvertrag. Der Inhalt des Vertrages regelt unter anderem den gewünschten Abschuss, den Jagdtermin, das Jagdrevier mit Unterkunft und Verpflegung und die Preise. Die Buchung ist für beide Seiten verbindlich, wenn der Jagdgast das Vertragsduplikat unterschrieben an Jagd-Passion zurückgesendet hat und die nötige Anzahlung geleistet wurde.

Jagdunterlagen
Durch den EU-Beitritt Ungarns ist in Bezug auf Formalitäten eine spürbare Erleichterung eingetreten. Der Jagdgast benötigt zwar noch einen Einladungsbrief zur Jagd. Die Grenzkontrollen bei der Ein - und Ausreise bzgl. Waffen - und Trophäenkontrolle entfallen aber ab sofort. Sie müssen jedoch weiterhin den legalen Besitz Ihrer Waffen und Munition nachweisen können. Als nötige Unterlagen reichen hierfür der Europäische-Feuerwaffenpass sowie die WBK, der Jagdschein sollte ebenfalls nicht fehlen. Die nötige ungarische Jagdkarte mit Haftpflichtversicherung, die Sie berechtigt in Ungarn zu jagen, wird vom Revier oder von der ungarischen Partnervermittlung besorgt.

Abrechnung
Nach Beendigung der Jagd wird vom Revierleiter ein Jagdprotokoll erstellt, das Sie sich genau durchlesen müssen. Grundlage der Endabrechnung ist das unterschriebene Jagdprotokoll. Eventuelle Reklamationen des Jagdgastes müssen vor der Unterschrift ins Protokoll eingetragen werden. Die Abrechnung der Trophäe richtet sich nach dem ermitteltem Trophäengewicht des Reviers, welches 24 Stunden nach dem abkochen ermittelt wird. Bei Muffelschnecken und Keilerwaffen wird die Durchschnittslänge der Trophäe errechnet, die dann Grundlage der Abrechnung ist. Sollte es zu Streitfällen bzgl. der Verrechnungsgewichte kommen, bestimmt die Trophäenbewertungskommission die Verrechnungsgewichte - Maße, die dann für alle Parteien verbindlich sind. Die Jagdabrechnung wird in Euro erstellt und kann in Bar, mit Schecks oder mit einer EU-Standardüberweisung von Deutschland aus überwiesen werden.

Trophäenbewertung
Alle in Ungarn erlegten Trophäen müssen bei der Trophäenbewertungskommission bewertet werden. Das vorzeigen der Trophäen übernimmt das Revier. Bezüglich der Gesamtkosten ist es ratsam, die erlegten Trophäen nach der Jagd mit nach Hause zu nehmen, weil durch das Nachsenden doch erhebliche Kosten entstehen.

Haftung
Jagd-Passion organisiert Ihre geplante Jagdreise nach bestem Wissen und Gewissen, haftet aber nicht für Ihren Jagderfolg. Schlechtes Wetter, Fehlpirschen oder -ansitze, sowie Fehlschüsse sind ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen. Geleistete Anzahlungen werden mit den in Anspruch genommenen Dienstleistungen verrechnet. Sollte der Jagdgast Beanstandungen egal welcher Art haben, muss er dies vor Ort der Jagdleitung melden und um Abhilfe bitten. Werden die besagten Mängel nicht abgestellt, müssen diese ins Jagdprotokoll vermerkt werden.

Reiserücktritt durch den Jagdgast
Wenn der Jagdgast von einer gebuchten Jagdreise zurücktreten muss, werden in der Regel folgende Beiträge berechnet.
1) Wurde keine Anzahlung per Vertrag verlangt, beträgt die Stornierungsgebühr 120.- Euro/Jäger. Dies sind die Unkosten des Jagdreviers für die Beantragung Ihrer ungarischen Jagdkarte und Versicherung bei den Behörden, sowie die Bearbeitungsgebühr von Jagd-Passion,
2) 50% der Anzahlung bei Reiserücktritt ab 60 Tage bis 31 Tage vor Reiseantritt,
3) 100% der Anzahlung bei Reiserücktritt ab 30 Tage vor Reiseantritt,
4) Abweichungen von Punkt 1) bis 3) sind möglich, sollte dies der Fall sein, wird Ihnen das spätestens bei Vertragsvorlage mitgeteilt.

Reiserücktrittsversicherung
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung wünschen, sende ich Ihnen gerne Informationen zu.

Diese AGB sind für das Jagdland Ungarn gültig. Für die GUS-Staaten und Rumänien sind gesonderte Vereinbarungen bindend, die Ihnen bei Buchung einer Jagdreise ausgehändigt werden.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in 36037 Fulda